Darauf können Sie sich als Teil der Condor-Familie freuen:
* Atmosphäre – durch ein sympathisches und motiviertes Team und flache Hierarchien
* Spannung – durch eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einer faszinierenden Branche
* Weiterentwicklung – durch kompetente Einarbeitung sowie Trainings- und Entwicklungsmöglichkeiten
* Benefits – durch attraktive Reiserabatte und Sozialleistungen neben einer branchenüblichen Vergütung
Ihr Profil mit Leidenschaft für die Luftfahrt:
* Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit überdurchschnittlichem Abschluss (1.+2. Juristisches Staatsexamen)
* Mindestens 2 Jahre Berufserfahrungen als Unternehmensjurist oder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht
* Fundierte Kenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
* Analytisches Denkvermögen, hohe Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft
* Gutes sprachliches Ausdrucks- und Darstellungsvermögen in Deutsch und Englisch
* Argumentations- und Verhandlungsgeschick sowie unternehmerisches Denken
* Erfahrungen im Bereich Aviation von Vorteil
Ihre zukünftigen Aufgaben:
* Rechtliche Beratung der Condor Flugdienst GmbH und deren Tochtergesellschaften in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie Unterstützung der Fachbereiche, insbesondere des Fachbereichs Personal bei der Bearbeitung von Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug
* Führung von Rechtstreitigkeiten/ Gerichtliche Vertretung der Condor Flugdienst GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vor den Arbeitsgerichten und Betreuung und Koordination externer Rechtsanwälte
* Wahrnehmung der Arbeitgeberinteressen gegenüber den Mitbestimmungsgremien sowie Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und anderer betrieblicher Regelungen
* Begleitung von Tarifverhandlungen und Unterstützung bei der redaktionellen Umsetzung
* Erstellung von Gutachten zu Fragestellungen aus dem Bereich Arbeitsrecht und fachlicher Nebenrechtsgebiete sowie Durchführung von Schulungen im Arbeitsrecht
* Koordination und rechtliche Vertretung des Arbeitgebers bei Einigungsstellen
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