Rechtspfleger/-in
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Unsere Kanzlei bietet dir eine Vielzahl von Möglichkeiten, dich zu entwickeln und deine Fähigkeiten auszubauen. Als Rechtspfleger/-in bist du für die Durchführung verschiedener Prozesse zuständig, wie zum Beispiel der Verwaltung von Grundbüchern und Handelsregistern.
Ein wichtiger Aspekt deiner Arbeit ist die Gewährleistung des Rechtsstaates. Dazu gehören die Überprüfung von Testamenten und Erbscheinen sowie die Leitung der Rechtsantragstelle.
Neben diesen Aufgaben bist du auch für die Zwangsvollstreckung verantwortlich. Hierbei werden Forderungspfändungen vorgenommen, Grundstücke versteigert sowie Insolvenzverfahren begleitet.
Außerdem bist du bei den Staatsanwaltschaften tätig und wirst die Aufgaben der Strafvollstreckung übernehmen. Dazu gehören die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder der Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen.
Anforderungen
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* Entscheidungsfreudigkeit: Du solltest in der Lage sein, selbstständige Entscheidungen zu treffen und Probleme zu lösen.
* Flexibilität: Du solltest flexibel sein und bereit, neue Herausforderungen anzunehmen.
* Textverständnis: Du solltest ein hohes Maß an Textverständnis besitzen und in der Lage sein, komplexe Informationen zu analysieren.
* Durchsetzungsvermögen: Du solltest in der Lage sein, Ziele durchzusetzen und Hindernisse zu überwinden.
* Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit: Du solltest gute soziale Fähigkeiten besitzen und in der Lage sein, effektiv mit anderen Menschen zu kommunizieren.
* Belastbarkeit: Du solltest belastbar sein und in der Lage sein, hohe Anforderungen zu erfüllen.
* Schriftliche Ausdrucksfähigkeit: Du solltest gute schriftliche Ausdrucksfähigkeiten besitzen und in der Lage sein, sich klar und prägnant auszudrücken.
Qualifikationen
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* Allgemeine Hochschulreife: Du benötigst die allgemeine Hochschulreife, um das Studium aufzunehmen.
* Fachhochschulreife: Alternativ kannst du die Fachhochschulreife vorweisen.
* Gleichwertiger Bildungsstand: Wenn du einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kannst, kannst du ebenfalls das Studium aufnehmen.
Lebensalter:
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Die maximale Altersgrenze für den Eintritt in das Studium beträgt 40 Jahre. Bei Schwerbehinderung kann diese Altersgrenze bis 45 Jahre erhöht werden.
Zugehöriges Formular
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