Die Gemeinde Kolitzheim mit etwa 5.800 Einwohnern im südlichen Landkreis Schweinfurt sucht ab sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kindergarten Stammheim einen KINDERPFLEGER ODER ERZIEHER (M/W/D) VOLL- ODER TEILZEIT (MIND. 30 STD./WOCHE) │ BEFRISTET BIS 31.08.2027 │ KENNZIFFER: 11-0305-2026.02 WAS SIE MITBRINGEN eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) bzw. staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d) mit fundiertem pädagogischem Fachwissen Motivation, Eigeninitiative und Engagement in der Kooperation mit Eltern und dem gemeindlichen Träger persönliche Identifikation mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung Kreativität und Offenheit für neue Impulse und Ideen Kommunikations-, Team- und Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit sowie Flexibilität ein hohes Verantwortungsbewusstsein Freude und Geschick im Umgang mit den Kindern WAS WIR BIETEN eine zunächst bis 31.08.2027 befristete Stelle mit der Option diese in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln eine Voll- bzw. Teilzeitstelle mit mindestens 30 bis zu 39 Wochenstunden; die Stelle ist grundsätzlich auf zwei Beschäftigte (m/w/d) mit bis zu 20 Std./Woche aufteilbar, sofern durch Jobsharing der Personalbedarf abgedeckt werden kann tarifgerechte Vergütung nach der Entgeltgruppe S8a (Erzieher m/w/d) bzw. Entgeltgruppe S3 (Kinderpfleger m/w/d) entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-B/TVöD-V BT Sozial- und Erziehungsdienst) und die üblichen Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. SuE-Zulage, Zusatzversorgung im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Altersrente, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt, Fahrradleasing, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten) sowie weitere gemeindliche Benefits wie Dienstbefreiung am Geburtstag, Mitarbeiterrabatte, Teamevents HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 01.02.2026 direkt über unser Online-Bewerberportal ( https://www.mein-check-in.de/kolitzheim ). Hinweise: Etwaige entstehende Fahrtkosten für Vorstellungsreisen und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht erstattet. Es können nur Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.