Fachexpert*in
BesGr A 11 LBesO oder EG 10 TVöD
für das Jobcenter Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reißholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30. Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31. Oktober erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Homeoffice, die flexible Lösungen bietet, um Familie und Beruf miteinander zu vereinen.
Weiterhin bieten wir moderne Einarbeitungskonzepte, interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten sowie regelmäßige Angebote zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Ihre Aufgaben unter anderem:
1. Unterstützung der Teamkolleg*innen und der Führungskräfte als fachliche*r Ansprechpartner*in
2. Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach dem SGB II in Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad
3. Prüfung und Bearbeitung schwieriger Fallkonstellationen des Arbeitnehmer*innenstatus bei EU-Bürger*innen sowie Prüfung komplexer ausländerrechtlicher Tatbestände mit Auswirkung auf den Bezug des Bürgergeldes
4. Rentenverfahren (Prüfung weiterer Rentenarten zum Beispiel Schwerbehinderte, langjährig Versicherte) sowie Prüfung komplexer, atypischer Bedarfe/Sonderbedarfe im Rahmen der Sorgerechtsregelungen (Besuch Jugendamtsfälle bei Unterbringung im Ausland et cetera)
5. Betreuung von Fachverfahren sowie Schulung und fachlicher Austausch im Bereich bei neuen Geschäftsanweisungen (GA), Änderungen GA, Gesetzesänderungen, Änderungen fachlicher Hinweise et cetera
6. Zuleitungen von Stellungnahmen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Untätigkeitsklagen.
Ihr Profil:
7. Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Diplomjurist*in mit mehrjähriger Berufserfahrung im Aufgabenbereich
8. ausgeprägte kommunikative Kompetenz und die Fähigkeit, Schulungen zu komplexen Rechtsthemen, insbesondere bei neuen Geschäftsanweisungen, vorbereiten und durchführen zu können
9. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und ein hohes Konfliktlösungspotential
10. sicheres und verbindliches Auftreten sowie selbstständiges und verantwortliches Handeln
11. gute Kenntnisse im SGB II und in angrenzenden Rechtsgebieten mit der Bereitschaft, diese kurzfristig zu vertiefen
12. Grundkenntnisse in den Verfahrens- und Beratungsprozessen der Arbeitsintegration.