Über unsere Firma Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt1) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw. Fachhochschuldozenten bis BesGr. A 13 für die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt 8. Buch ZPO, ZPO/Kosten und Immobiliarsachenrecht.Bei in Vollzeit Lehrenden wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zwei dergenannten Lehrgebiete abdeckt. Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wird vorausgesetzt.2) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw. Fachhochschuldozenten bis BesGr. A 13 für die Lehrgebiete Erbrecht einschließlich Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt Immobiliarvollstreckungsrecht.Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wirdvorausgesetzt.Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege bildet Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus. Die Lehre und die Verwaltung umfassen rund 30 Mitarbeitende. Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben Durchführung von LehrveranstaltungenAbnahme von Zwischen- und LaufbahnprüfungenBereitschaft zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule Wir bieten Vergütung bis Besoldungsgruppe A13Flexible Arbeitszeitmodelle (Vollzeit oder Teilzeit möglich)Möglichkeit der Abordnung aus dem öffentlichen DienstSicherer Arbeitsplatz im öffentlichen DienstStrukturierte Einarbeitung in neue LehrgebieteZusammenarbeit in einem kleinen, engagierten TeamSinnstiftende Tätigkeit in der Ausbildung zukünftiger FachkräfteAttraktive Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen (z. B.Gesundheitsangebote, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Weiterbildungsangebote) Erforderlich für die Bewerbung ist Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. EinstiegsamtFachhochschulabschluss der Fachrichtung Rechtspflege (Dipl.-Rechtspfleger/in (FH Erfüllung der weiteren Voraussetzungen gem. 1 Abs. 3 der Verordnung über daswissenschaftliche Personal an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege(PersVO-FHR, Nds. GVBl. 2008, S. 268)pädagogische Eignung, die durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung erworben sein sollhervorragende fachbezogene Leistungen und Bewährung in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des HochschulbereichsDie Stellen sind teilzeitgeeignet und können auch im Wege der Abordnung besetzt werden.