Beschreibung der Stelle
Als Justizfachwirt/in übernehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Rechtsgewährung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Dazu werden Ihnen wichtige Tätigkeiten wie die Verwaltung von Akten, die Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, die Fristenkontrolle und -überwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen übertragen.
Darüber hinaus sind Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen, Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht, Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften sowie die Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten your Kernkompetenz.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
* Verwaltung der »Serviceeinheiten«, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
Ihre Ausbildung
Ihre Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst unterziehen Sie sich einem Vorbereitungsdienst bei einem Amtsgericht. Danach folgen fachtheoretische Lehrgänge I und II, die die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermitteln. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Abteilungen statt und umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts.
Einstellungsvoraussetzungen
* Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein
* Der qualifizierte Sekundarabschluss I oder eine abgeschlossene Berufsausbildung muss nachgewiesen werden können
* Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben müssen vorhanden sein