Ausbildung als Justizfachwirt/in
Als Justizfachwirt/in übernehmen Sie eine Vielzahl von Aufgaben in verschiedenen Bereichen der Justiz. Ihre Arbeit ist geprägt durch selbstständige Sachbearbeitung und eigenverantwortliche Entscheidungen.
* Berechnung und Festsetzung von Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
* Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten
* Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen
Durchführung des Praktikums
Sie absolvieren ein Praktikum bei einem Amtsgericht, einer Staatsanwaltschaft oder einem anderen justizorganisatorischen Bereich. Dieses Praktikum soll Ihnen die Möglichkeit geben, erste Erfahrungen im Beruf zu sammeln und Ihre Fähigkeiten zu erproben.
Fachtheoretische Lehrgänge
1. Der erste fachtheoretische Lehrgang erfolgt nach den ersten drei Monaten im Amtsgericht.
2. Der zweite fachtheoretische Lehrgang folgt danach.
3. Der dritte fachtheoretische Lehrgang findet dann am Ende der Ausbildung statt.
Im Rahmen dieser Lehrgänge werden Ihnen die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, um erfolgreich in Ihrem Beruf tätig zu sein. Die Lehrgänge sind darauf ausgerichtet, dass Sie sich auf Ihren späten Nachweis vorbereiten können.