Aufgaben
* Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gem. § 52 SGB VIII i. V. m. §§ 38 und 50 Abs. 3 Satz 2 JGG
* Information, Beratung und Begleitung von straffällig gewordenen Jugendlichen, deren Personensorgeberechtigten sowie Heranwachsenden vor, während und nach dem Strafverfahren
* Erfassen der Persönlichkeit unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes der straffällig gewordenen jungen Menschen und Erstellung einer Sozialanamnese
* Mitwirkung in den Hauptverhandlungen vor Jugendgerichten aller Instanzen für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren
* Mitwirkung in Diversionsverfahren
* Hilfe für den verurteilten jungen Menschen zur Erfüllung von Weisungen und Auflagen
* Zusammenwirken mit Beteiligten bei Haftverfahren, Vermittlung und Koordination von Unterstützungsangeboten der Jugendhilfe
* Übernahme einzelner Betreuungsweisungen
Gewünschte Qualifikationen:
* Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder eines verwandten Faches
* Berufs- und pädagogische Fachbildung
* Kenntnisse in Jugendrecht, -sicherheit und -hilfe
* Fundierte Kenntnisse in Gruppenarbeit und Teamfähigkeit
* Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Situationen
Vorteile:
* Freiberufliche Tätigkeit in einem dynamischen Team
* Möglichkeit zur Weiterentwicklung von Kompetenzen und Wissen
* Anspruch auf Sozialleistungen