Oberaufseher/-in als Springkraft (m/w/d) Wir suchen Sie für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Ihr Profil, das zu uns passt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bestattungsfachkraft oder eine abgeschlossene Berufsausbildung idealerweise in einem friedhofsnahen Beruf (z. B. Steinmetz/-in oder Friedhofsgärtner/-in) Berufserfahrung in einem friedhofsnahen Beruf ist von Vorteil Führungspersönlichkeit mit Leitungserfahrung und modernen Führungseigenschaften ein freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Mitmenschen Einsatzfreude, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit Kenntnisse im Umgang mit den in der Grünflächenpflege gängigen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten vorausgesetzt wird der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, von Vorteil sind weitere Fahrerlaubnisklassen wie C1E und höher sicherer Umgang mit MS-Office-Programmen sowie digitalen Fachanwendungen und Kommunikationsmitteln Freuen Sie sich auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus Gesundheitsmanagement und Sportangebote ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad" betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – bis zu 150 €monatlich Rabatte und Angebote über Corporate Benefits Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 9a TVöD (je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung). Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter Website. 2025 an unser Online-Bewerbungsportal unter Website. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 67/0029/2025 an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Verwaltung, Maybachstraße 3, 70192 Stuttgart senden. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.