* Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes mit den Aufgaben Hochbau, Gebäudeunterhalt, Bauverwaltung, Ortsentwicklung, Umwelt, Tiefbau und Bauhof
* Kommunale Hoch-, Tief- und Ingenieurbaumaßnahmen sowie laufender Bauunterhalt an Gebäuden, Grünanlagen, öffentliche Verkehrsflächen, Bauherrenvertretung
* Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB, öffentliches Baurecht, Verkehrs- und Straßenrecht
* Bauleitplanung und Planungskonzepte, Wärmeplanung, Sturzflutmanagement
* Städtebauliche Verträge, Bau-/Werkverträge nach VOB/B, Architekten- und Ingenieurverträge
* Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen und Teilnahme an Sitzungen