Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
1. Planung und Entwurf von Verkehrsanlagen der Bundesautobahnen in allen Leistungsphasen einschließlich Entwässerung, Straßenausstattung sowie grundlegender technischer Berechnungen
2. Durchführung der Grundlagenermittlung, Klärung der Aufgabenstellung und Erstellung technisch-wirtschaftlich abgestimmter Straßenentwürfe
3. Koordination aller internen und externen Projektbeteiligten sowie Prüfung von Planungs-, Entwurfs- und Ausschreibungsunterlagen
4. Projektmanagement mit Verantwortung für Termine, Kosten, Qualität sowie die Steuerung eigener und externer Projekte und die Begleitung der Bauausführung
5. Erstellung, Prüfung und Abwicklung von Vergabe- und Ingenieurverträgen einschließlich Angebotswertung und haushaltsrechtlicher Betreuung
6. Abstimmung und Verhandlung mit Behörden, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange sowie Erstellung von Stellungnahmen für Genehmigungs- und Rechtsverfahren
Das sollten Sie mitbringen:
7. Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor) mit Vertiefung Straßenplanung oder vergleichbare Qualifikationen und Erfahrungen
8. Fundierte Fachkenntnisse in der Straßenplanung sowie sicherer Umgang mit relevanten Gesetzen, Richtlinien und Normen (u. a. RAA, REwS, RiStWag, HOAI, VgV, HVA‑F‑StB)
9. Mehrjährige Berufserfahrung in der Planung und Bearbeitung von Straßenbauprojekten
10. Erfahrung mit CAD‑Software im Straßenentwurf (iTWO civil, CARD/1, VESTRA‑CAD)
11. Verhandlungssichere Deutschkenntnisse auf Niveau C2 (CEFR).
12. Führerschein der Klasse B
Das wäre wünschenswert:
13. Sehr gute Kenntnisse in MS‑Office
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
14. Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
15. Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
16. Freude an der Arbeit im Team
17. Sicheres, verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Entgeltgruppe: E12
Die Vergütung erfolgt gemäß der o.g. Entgeltgruppe. Die individuelle Festlegung der Entgeltstufe richtet sich nach den Vorgaben des .
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