Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ist die Stelle als
Abteilungsleiter:in (w/m/d) „Gesundheit“
Besoldungsgruppe B 4 bzw.
Tarifbeschäftigte außertariflich
(Kennziffer AL 2 2025)
unbefristet mit voller Wochenstundenzahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Da es sich um eine leitende Funktion im Sinne des § 5 Bremisches Beamtengesetz handelt, wird grundsätzlich zunächst eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren vorgenommen. Entsprechende Bewährung vorausgesetzt, erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Tarifbeschäftigte werden zunächst befristet für zwei Jahre zur Erprobung eingestellt. Bei Bewährung erfolgt die unbefristete Weiterbeschäftigung mit einem außertariflichen Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B 4.
Die Besoldung beträgt im Beamtenverhältnis 9879,49 €; Tarifbeschäftige erhalten ein außertarifliches Entgelt auf Basis der Besoldung nach B 4.
Diese Stelle ist zunächst nicht teilzeitgeeignet.
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