Über Uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage:
Ihre Aufgaben
* Koordination und Weiterentwicklung der schulischen Jahrgangsfahrten (derzeit die jahrgangsweite Berlinfahrt und Skifahrt)
* Koordination, Evaluation und bedarfsorientierte Fortschreibung des schulischen Fahrtenkonzepts im Bereich der allgemeinen schulischen Fahrten
* Beratung und Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen bei organisatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit allgemeinen schulischen Fahrten
* Aufbau und Pflege eines Verzeichnisses bewährter Konzepte allgemeiner schulischer Fahrten für unterschiedliche Jahrgangsstufen
* Aufbau und Pflege unterstützender Materialien zur Planung und Organisation schulischer Fahrten (z. B. Checklisten, Zeitpläne, Hinweise zu Kostenrahmen und
organisatorischen Abläufen) als freiwilliges Orientierungs- und Unterstützungsangebot für Kolleginnen und Kollegen unter Wahrung der pädagogischen Freiheit
* Vereinheitlichung und Strukturierung der allgemeinen Fahrtenorganisation
* Zusammenarbeit mit der Schulleitung sowie externen Partnern im Zusammenhang mit der Durchführung schulischer Fahrten
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Gymnasien
* Fakultas im Fach Sport sowie einem weiteren an der Martin-Luther-Schule unterrichteten Fach
* Beförderungsreife zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
* Mindestens dreijährige Verantwortung für die Planung, Organisation und Durchführung einer großen, jahrgangsweiten schulischen Fahrt
* Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
* Konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz
* eine Zusatzqualifikation im Bereich Ski- bzw. Wintersport
* Ausgeprägte Budgetkompetenz
* Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
* Fähigkeit zur strukturierten Systemgestaltung und -steuerung in organisatorischen schulischen Prozessen
* Ausgeprägte Kooperationsfähigkeit
* Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich Frauen noch unterrepräsentiert sind.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Unsere Angebote
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:
Landesticket Hessen
Allgemeine Hinweise
* Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
* Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
* Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.