Krankenpflegerin / Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Willich I
In der Justizvollzugsanstalt Willich I sind mehrere Stellen als Krankenpflegerin / Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die JVA Willich I
Der Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalt Willich I sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Krankenschwestern und Krankenpfleger.
Der Krankenpflegedienst stellt die umfassende medizinische Betreuung, Beratung und Behandlung der Inhaftierten sicher.
Er ist im Früh-, Spät- und Tagdienst sowie an Wochenenden und Feiertagen tätig.
Wundversorgung
dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen
Die Einstellung erfolgt in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Ob Ärztin / Arzt, Justizfachwirtin / Justizfachwirt oder Wirtschaftsreferentin / Wirtschaftsreferent, ob Ausbildung, duales Studium oder direkter Berufseinstieg oder -wechsel – wir bieten vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.