Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise im Arbeitsrecht.
Partnerstatus oder derzeit unterhalb der Partnerschaft als erfahrener Rechtsanwalt mit eigenem Geschäft.
Unternehmerische Denkweise und Motivation, einen Standort aktiv mitzugestalten.
Unterstützung durch die vorhandenen, am Stammsitz arbeitenden Arbeitsrechtler sowie die Ressourcen einer etablierten mittelständischen Kanzlei.