Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d) im Krankenpflegedienst bei der JVA Bielefeld-Brackwede
Ausgebildete Pflegefachkräfte als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) wirken an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugseinrichtungen mit.
Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit einer festgesetzten Belegungsfähigkeit von 598 Haftplätzen für erwachsene Männer und zudem 68 Haftplätze für erwachsene Frauen.
Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
Frauen - geschlossener Vollzug –
1. Freiheitsstrafe,
2. Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft,
3. Ersatzfreiheitsstrafe.
Männer - geschlossener Vollzug –
4. Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis 2 Jahre,
5. Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
6. Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten an Ausländern,
7. Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft,
8. Zivilhaft.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem diese medizinisch versorgt werden.
Sie unterstützen Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, bei der Diagnostik, der Behandlung, der Versorgung und der Pflege der erkrankten Gefangenen. Sie nehmen an der ärztlichen Sprechstunde teil, führen Gesundheitsakten, erheben Patientendaten und Krankengeschichten, erfassen Basisbefunde, führen ärztliche Verordnungen aus, versorgen Wunden und noch vieles mehr.
Bei allen ihren Tätigkeiten steht das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Gefangenen immer stark im Vordergrund. Mit ihrer Zuwendung und Pflege haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bewerberinnen und Bewerber als Pflegefachfrau/Pflegefachmann im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
9. dreijährige Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit staatlichem Examen
Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
10. Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
11. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
12. Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
13. Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
14. charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
15. Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen und als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) ausbilden zu lassen.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.
Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).
Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe KR 7 TV-L gezahlt.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge).
Die Ausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Sie erhalten in wechselnden Blöcken die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Während der Grundausbildung lernen die Auszubildenden u. a.:
16. organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt
17. Betreuung und Behandlung der Gefangenen
18. Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen
19. Deeskalation und Gewaltschutz
In der Fachausbildung werden folgende Fachthemen unterrichtet:
20. Werte von Gemeinschaften
21. Behandlung und Betreuung
22. Sicherheit und Ordnung
23. Gewaltschutz
24. Kommunikation
25. Dienstleistung und Ethik
26. spezielle Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug
27. Gesundheitsförderung
In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden verschiedene Vollzugsformen kennen, z. B. Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
Bei