Sie übernehmen die Leitung von Bereichen, die sich auf das SGB II und Notlagenhilfe nach § 22 Abs. 8 konzentrieren. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, Dienst- und Fachaufsicht über untergeordnete Mitarbeiter zu üben.
Das Ziel ist es, das Sachgebiet inhaltlich und personell weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Planung und Koordination von Verfahrensabläufen mit anderen Ämtern und Behörden.
* Aufgaben:
* Koordination der Zusammenarbeit mit Betreuungsstellen, Obdachlosenunterkunft, Frauenhaus u.a., die direkt an der Sicherung existenzieller Bedürfnisse der Leistungsberechtigten beteiligt sind
* Koordination von Beschwerden u.a. Kundenanliegen
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