Psychologische Expertin/Fachmann
Wir suchen eine erfahrene Psychologin oder einen Psychologen, um als Professorin/Professor im Bereich Finanzen zu arbeiten.
Aufgaben und Funktionen:
* Lehre in den Fächern des Studienbereichs "Verwaltungspsychologie"
* Konzipieren und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen, einschließlich digitaler Lehrsettings und digitaler Lehre auf Distanz
* Fachliche Betreuung von Studierenden und Abnahme von Prüfungsleistungen
* Betreuung, Pflege und Fortentwicklung von Lehrmaterialien unter Einbeziehung der bewährten Möglichkeiten des digitalen Lehrens
* Betreuung und Anleitung von Lehrbeauftragten und neuen Lehrenden
* Teilnahme an didaktischen Fortbildungen
Anforderungen und Qualifikationen:
* Promotion in Psychologie
* 5-jährige Berufspraxis (davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule)
* Pädagogische Eignung
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Mitgliedsstaatsangehörigkeit
* Einzelfallgerechte Entscheidung für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Wünschenswerte Merkmale:
* Mehrjährige Lehrerfahrung an einer Fachhochschule oder Hochschule in den Fächern des Studienbereichs
* Einschlägiges Forschungsprofil
* Mehrjährige Führungserfahrung
* Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen
* Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln
* Bereitschaft zur Teilnahme an hochschul-didaktischen Fortbildungen
* Hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule
* Hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung
Die Besetzung der Stelle richtet sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Finanzen führt ein Berufungsverfahren durch. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrats bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.
Wir bieten ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Besoldungsgruppe W 2 an. Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit, wobei § 48 BHO zu berücksichtigen ist. Die anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist grundsätzlich möglich.
Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unter anderem durch moderne Arbeitszeitmodelle. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.