Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann verbringst Du Deine Zeit in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier wurzelst Du Dich in der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener und unterstützt Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, in der Diagnostik, bei der Behandlung, Versorgung und Pflege.
Fachliche Qualifikationen
* Vorher erfolgreich abgeschlossene dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung – inklusive eines staatlichen Gesundheits- und Krankenpflegeexamens, bzw. abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Hier ist eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Vorteile:
Vorteile
* Wechselnde Schichten einschließlich Übernachtung
* Auslandsdienst nach Absolvierung von bestimmten Fortbildungen möglich
* Sicherung des sozialen Lebensstandards
* Berechnete Besoldung entsprechend der Beamtenbesoldungsordnung
* Gewährleistung einer gesicherten Zukunft
Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre. Sie findet an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) statt, wobei die theoretische Ausbildung neun Monate umfasst. Die praktischen Ausbildungsabschnitte werden bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen absolviert, wo Du unterschiedliche Vollzugsformen kennstmachen kannst.