Assistenzkraft zur Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin (m/w/d) Teilzeit 30.07.2025 Philipps-Universität Marburg Marburg
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Assistenzkraft zur Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin (m/w/d) Teilzeit
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Philipps-Universität Marburg
Marburg
Informationen zur Anzeige:
Assistenzkraft zur Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin (m/w/d) Teilzeit
Philipps-Universität Marburg
Marburg
Aktualität: 30.07.2025
Anzeigeninhalt:
30.07.2025, Philipps-Universität Marburg
Marburg
Assistenzkraft zur Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin (m/w/d) Teilzeit
Über uns:
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Aufgaben:
* Assistenz einer blinden Mitarbeiterin im Personalmanagement
* Vorlesen von Texten, Heraussuchen von benötigten Informationen aus Unterlagen sowie Unterstützung bei der Digitalisierung der Materialien
* Begleitung auf unbekannten Wegen sowie zu Schulungen, Meetings etc.
Qualifikationen:
* Gute PC-Kenntnisse
* Sehr gute Sprachkenntnisse (deutsch) in Wort und Schrift
* Ein hohes Maß an Sozialkompetenz, Aufgeschlossenheit und Hilfsbereitschaft
* Zeitliche Flexibilität, Zuverlässigkeit und Sorgfältigkeit
Wir bieten:
* Der Stundenumfang und die Vertragslaufzeit können variabel gestaltet werden.
* Kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen ( Landesticket )
* Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
* Sportprogramme beim Zentrum für Hochschulsport
* Jahressonderzahlung
Weitere Informationen:
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
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