Weg zum Rechtspfleger
Der Beruf des Rechtspflegers ist einzigartig und bietet vielfältige Möglichkeiten für Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, erwarten Sie ein Studium mit Wechsel zwischen Theorie und Praxis sowie eine Bezahlung von Anfang an.
Im Laufe Ihrer Ausbildung werden Sie fundierte Entscheidungen treffen und gleichzeitig einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Der Berufsalltag als Rechtspfleger ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte der Arbeit
* Familien- und Betreuungsverfahren: Unterstützung und Kontrolle von Betreuern bei ihrer Tätigkeit, um die Rechte von Menschen zu wahren, die sich selbst nicht mehr helfen können.
* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen: Sorge dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem man zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigert oder sein Arbeitseinkommen pfändet.
* Grundbuchangelegenheiten: Entscheidungen über Eintragungen in das Grundbuch und Sorge für Rechtssicherheit.
* Insolvenzverfahren: Leitung der Gläubigerversammlungen und Sorge für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.
* Handels- und Vereinsregister: Prüfung der Voraussetzungen und Eintragungen vor.
* Rechtsantragsstelle: Unterstützung der Bürger beim Umgang mit Gerichten.
* Nachlassangelegenheiten: Prüfung der Erben und Stellung entsprechender Nachweise aus.
* Vollstreckung von Freiheitsstrafen: Setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten, und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden.
Das Studium
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr: Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
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