Im gemeinsamen Servicezentrum Liegenschaften der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Fachingenieur*in für Elektrotechnik (m/w/d)
- unbefristet in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 12 TV-L.
Derzeit wird eine Restrukturierung des Servicezentrums Liegenschaften durchgeführt, sodass die Stelle im neu geschaffenem Dezernat Gebäudemanagement, Referat technisches Gebäudemanagement (derzeit Referat Betriebstechnik) angesiedelt wird.
Darüber hinaus unterstützen Sie das Referat Bau bei Beratung, Planung, Koordination und Überwachung baulicher Angelegenheiten in den Bereichen der Elektrotechnik.
Koordination und Begleitung von Bau-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen der elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel
die Projektleitung/-mitarbeit bei Planungen und Ausführung elektrotechnischer Gebäudeinstallationen und Infrastrukturmaßnahmen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, über alle Leistungsphasen der HOAI
einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium der Fachrichtung Elektrotechnik
einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des technischen Facility-Managements und / oder als Planer im Fachgebiet der Technischen Gebäudeausrüstung
einem sicheren Umgang mit MS-Office o.ä. Standardbürosoftware, Kenntnisse in fachspezifischer Software sind wünschenswert
mündlicher und schriftlicher Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache auf mindestens C1-Niveau
30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche, Jahressonderzahlung, zusätzlich freien Tagen am 24.12 sowie Betriebsruhe über den Jahreswechsel, betriebliche Altersvorsorge)
flexible Arbeitszeit, soweit es die die Betriebsabläufe zulassen, im Rahmen von Gleitzeit sowie der Möglichkeit zu teilweiser mobiler Arbeit
individuelle Weiterbildungsangebote durch die Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten vertieft werden
Es steht grundsätzlich eine volle Stelle (40 Wochenstunden) zur Verfügung, eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 75 v. H. (30 Wochenstunden) ist grundsätzlich möglich. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.