Neue Lehrgänge zur Angestelltenprüfung I und II Das Kommunale Studieninstitut wird im Jahr 2026 wieder einen neuen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Angestelltenprüfung I bzw. II durchführen. Seit vielen Jahren haben die Beschäftigten der Stadt Kaiserslautern die Möglichkeiten dieser beruflichen Weiterqualifizierung genutzt und die Erste bzw. Zweite Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Wir möchten Sie im Wege dieser Ausschreibung ermutigen, die Möglichkeiten einer Weiterqualifizierung zu nutzen. Zulassungsvoraussetzungen Für Beschäftigte, die die Erste Angestelltenprüfung ablegen möchten, gilt: - Die Dienstzeit bei der Stadtverwaltung beträgt, gerechnet vom Tag der Einstellung mindestens 1 Jahr. - Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Für Beschäftigte, die die Zweite Angestelltenprüfung ablegen möchten, gilt: - Die Dienstzeit bei der Stadtverwaltung beträgt, gerechnet vom Tag der Einstellung mindestens 1 Jahr. - Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. - Nach Bestehen der Angestelltenprüfung I mit der Note sehr gut oder gut entsteht keine Wartezeit befriedigend müssen zwei Jahre Wartezeit ausreichend müssen drei Jahre Wartezeit eingehalten werden. Beschäftigte mit erfolgreicher abgeschlossener, einschlägiger Ausbildung i. S. d. Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (z. B. Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter) müssen eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Beschäftige bzw. Beschäftigter im öffentlichen Dienst nach Ablegen der Abschlussprüfung nachweisen, bevor die Wartezeiten nach Nr. 3 zu laufen beginnen. 5. Eine Wartezeit von drei Jahren gilt für diejenigen Beschäftigten, die keine Erste Prüfung abgelegt haben, aber bereits in Entgeltgruppe 6 oder höher eingruppiert sind. Die Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6. Für Beschäftigte, welche die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzen, beträgt die Wartezeit zwei Jahre. Die Lehrgänge finden jeweils einmal wöchentlich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr in den Räumen des Rathauses Nord statt und laufen ca. 2 Jahre. Neben der Freistellung zum Lehrgangsbesuch im Umfang der individuellen täglichen Arbeitszeit unterstützt die Stadtverwaltung Ihr Engagement, indem sie die Lehrgangskosten bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung übernimmt. Da entsprechend der Personalbedarfsplanung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für die Angestelltenlehrgänge angeboten werden kann, erwarten wir von den interessierten Beschäftigten eine qualifizierte Bewerbung. Die Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber wird durch das Referat Personal anhand von festgelegten Wertungskriterien durchgeführt. Im Anschluss daran finden Auswahlgespräche und für die A II – Bewerberinnen und Bewerber Auswahltests statt. Interessierte werden gebeten, sich mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (u. a. einem aktuellen Lebenslauf) online über unser Bewerbungsmanagementsystem unter www.kaiserslautern.de/internes-stellenportal auf die Angestelltenlehrgänge mit der Ausschreibungskennziffer 171.25.11.000 bis spätestens 14.11.2025 zu bewerben. Beate Kimmel