Deine Ausbildung technisch, abwechslungsreich und praxisnah
Während Deiner Ausbildung lernst Du, wie elektronische Systeme geplant, installiert, geprüft und instandgehalten werden. Du arbeitest mit Kommunikations- und Sicherheitssystemen und trägst dazu bei, dass der Klinikbetrieb technisch reibungslos funktioniert. So wirst Du optimal auf Deine berufliche Zukunft im technischen Umfeld des Gesundheitswesens vorbereitet.
Du übernimmst unter anderem Aufgaben in den Bereichen:
Informations- und Systemtechnik
1. Installation, Konfiguration und Wartung elektronischer Geräte und Systeme
2. Analyse und Behebung technischer Störungen
3. Unterstützung bei der Integration neuer IT- und Kommunikationssysteme
Netzwerk- und Kommunikationstechnik
4. Einrichtung und Betreuung von Netzwerken, Telefonanlagen und Kommunikationssystemen
5. Dokumentation und Prüfung technischer Abläufe
6. Unterstützung bei Projekten zur Digitalisierung im Klinikbetrieb
Dein Profil:
7. Du hast einen guten Schulabschluss (Haupt-, Realschule oder Fachabitur)
8. Du interessierst Dich für Technik, Elektronik und IT-Systeme
9. Du arbeitest gerne im Team und hast Spaß am praktischen Arbeiten
10. Du bringst technisches Verständnis, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein mit
11. Du bist sicher im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Wir bieten Dir:
12. Eine abwechslungsreiche Ausbildung mit Einblick in verschiedene technische Bereiche des Klinikums
13. Work-Life-Balance: 38,5-Stunden-Woche in Vollzeit
14. Freizeit & Urlaub: 30 Tage Urlaub sowie ein RMV-Jobticket Premium
15. Entwicklung:umfangreiche Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten (intern & extern)
16. Gesundheit & Fitness: Gesundheits-, Sport-, Kultur- und Freizeitangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
17. Sicherheit & Zukunft: ein krisensicherer Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge
Als besonderes Extra: Zum Start Deiner Ausbildung erhältst Du ein iPad.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.