Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (m/w/d) im psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalten Moers-Kapellen und Duisburg-Hamborn Stellenbeschreibung Funktionsbezeichnung Eine befristete Stelle (Teilzeit - mit bis zu 27 Stunden in der Woche) im psychologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn und JVA Moers-Kapellen (Einsatz in beiden Anstalten geplant). Die Vergütung erfolgt nach EG 13 (TV-L). Die Stelle ist ab sofort befristet bis zunächst zum 15.07.2026 frei und besetzbar. Beschreibung der Behörden Die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn (nebst Zweiganstalt Dinslaken) ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und insoweit zuständig für die Vollstreckung von Untersuchungshaft und kurzen Freiheitsstrafe sowie Ersatzfreiheitsstrafen an weiblichen und männlichen Erwachsenen. In der Hauptanstalt Hamborn bis zu 243 männliche Inhaftierte, in der Zweiganstalt Dinslaken bis zu weibliche Inhaftierte ( die Belegungsfähigkeit insgesamt beträgt 313 Gefangene). Organisatorisch angebunden an den Geschäftsbereich der Anstalt sind der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten im Justizvollzug sowie die Fachbereiche Sozialdienst und Pädagogischer Dienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen. Diese Dienststellen haben ihren Dienstsitz in Düsseldorf. Die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen ist eine Anstalt des offenen Vollzuges und ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sowie Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Die Belegungsfähigkeit beträgt insgesamt 362 Gefangene. Die Tätigkeit des psychologischen Dienstes orientiert sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 -2400 - IV. 54- in der aktuellen Fassung). Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Diagnostik und Legalprognostik bei Gewalt- und Sexualstraftätern und/oder Persönlichkeitsstörungen - Mitgestaltung der Vollzugsplanung, Erstellung von Gutachten zu Fragen der Eignung der Inhaftierten für vollzugsöffnende Maßnahmen pp. Psychodiagnostik, Prognostik und (Krisen-)Intervention bei Suizidalität, Gewaltbereitschaft und anderen (psychischen) Auffälligkeiten psychologische Beratung und Betreuung von Inhaftierten, Psychotherapie (bei vorhandener Approbation) bzw. Vermittlung in Psychotherapie/Sozialtherapie delikt- und themenzentrierte Behandlung im Einzel- und Gruppensetting Mitwirkung und Teilnahme an Vollzugskonferenzen Beteiligung an der Eignungsfeststellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den allgemeinen Vollzugsdienst Kooperation mit externen Einrichtungen Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten Mitarbeit bei der Organisations- und Personalentwicklung Fachkompetenz Die Psychologin oder der Psychologe hat ein wissenschaftliches Studium der Psychologie (Diplom / Master 120 Creditpoints) abgeschlossen verfügt über gute Fachkenntnisse in klinischer Psychologie, Psychodiagnostik und forensischer Psychologie und in relevanten Test- und Prognoseverfahren verfügt möglichst über die Approbation als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut kennt relevante psychotherapeutische Verfahren ist bereit zur Weiterbildung Persönliche Anforderungen Kommunikationsfähigkeit, strukturelles Denken, schnelle Auffassungsgabe, Klarheit, Flexibilität, Differenziertheit, hohe Belastbarkeit, Teamorientierung, Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, Durchsetzungsvermögen und Ambiguitätstoleranz werden erwartet. Die einzustellende Kraft sollte sich mit den Verhältnissen in einer Justizvollzugsanstalt sachgerecht auseinandersetzen können, sich in die sehr spezifischen Strukturen einfinden und einarbeiten können. Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes mit den unverzichtbaren Sicherheitsbelangen sind erforderlich.