Ihre Aufgaben:
* Sie arbeiten nach einem festgelegten Reinigungsplan und erkennen zusätzlich eigenständig erforderliche Reinigungsschwerpunkte in unserem Haus
* Sie bedienen industrielle Maschinen (Wasch- und Spülmaschinen, Trockner)
Ihr Profil:
* Sie haben idealerweise bereits Erfahrung im Reinigungsgewerbe gesammelt
* Persönliche Hygiene ist für Sie eine alltägliche Selbstverständlichkeit; idealerweise verfügen Sie bereits über eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz
* Sie unterstützen die Auffassung, dass Sauberkeit und Gemütlichkeit die Gastfreundschaft fördern
* Sie zeichnen sich durch Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit aus (Zutritt zu Gästezimmern)
* Sie haben Freude daran, mit und für Menschen zu arbeiten
* Sie sind flexibel und bereit zur regelmäßigen Wochenendarbeit
Wir bieten:
* Teilzeitbeschäftigung zu Konditionen des öffentlichen Dienstes
* Einsatzplan innerhalb unserer Betriebszeiten von 6.00 Uhr bis ca. 20.30 Uhr
* Jedes 2. Wochenende planmäßig arbeitsfrei, regelmäßige Betriebsruhe von Sonntagnachmittag bis Montagmorgen
* Elektronische Arbeitszeiterfassung sowie Arbeitszeitmodell mit Prämienzahlungen
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Sie möchten einen entscheidenden Schritt gehen und mit uns zusammen Ihren und unseren Weg in die Zukunft gestalten? Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden.
Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW-Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.