Beschreibung der Stelle
Wir suchen einen Fachmann für den Bereich Hilfe zur Pflege. Er sollte sich mit seiner Expertise und seinem Engagement bei der Unterstützung von Menschen in Not beschäftigen.
Aufgabenbereiche
* Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB XII
* Endgültige Entscheidung über die Bewilligung bzw. Ablehnung von Leistungen nach dem 7. und 8. Kapitel SGB XII
* Endgültige Entscheidung über die Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen zum Landesblindengeld und Landespflegegeld
* Bearbeitung der laufenden Fälle, einschließlich der Mittelbewirtschaftung und EDV-technische Abwicklung sowie der Mitarbeit bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren
Voraussetzungen
1. Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) allgemeine Verwaltung oder
2. Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst) mit der Bereitschaft zur Fortbildungsqualifizierung
3. Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/in (zweite Angestelltenprüfung) oder
4. Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Rechtsfachwirt/in
5. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossenem erster Angestelltenprüfung, die zum Besuch des zweiten Angestelltenlehrgangs bereit sind oder
6. Erfolgreicher Abschluss des ersten Staatsexamens mit dem akademischen Grad