Sie betreiben neben Beitragsrückständen für das Arbeitsgebiet Selbstzahler auch Rückstände bei Zuzahlungen und Eigenanteilen aller IKK-Versicherten.
Sie führen eigenständig Rückstandsfälle und ordnen diese nach Prioritäten unter Berücksichtigung der Ein- und Ausgangspost sowie der Ablage.
Neben der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Verrechnungsersuchen und der Erstellung von Entscheidungsvorschläge bei Vergleichs- und Erlassanträgen sind Sie für die Übermittlung telefonischer und schriftlicher Auskünfte/Informationen an Dritte verantwortlich.
Sie sind für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren verantwortlich.
Sie sind für die Klärung von Beitragskonten im Beitragsrückstand zuständig.