Zu den Mandanten, zu denen zum Teil eine seit Jahrzehnten andauernde Beziehung besteht, gehören sowohl mittelständische als auch internationale Unternehmen aller Größen und Branchen. Daneben betreut man gleichermaßen Privatpersonen - oft Unternehmer*innen, deren Unternehmungen bereits in der Beratung sind, ebenso wie die öffentliche Hand. Das arbeistrechtlich Dezernat berät überwiegend Unternehmen, ist aber genießt aber auch das Vertrauen von Betriebsräten und wird genauso von Arbeitnehmern mandatiert.
Man legt großen Wert darauf, dass die Anwälte der Kanzlei keine Theoretiker sind, sondern stets die pragmatische und effiziente unternehmerische Lösung im Blick haben, für deren juristische Absicherung die Berater sich stark (mit)verantwortlich fühlen.
Vertretung von Mandanten in allen prozessualen Angelegenheiten vor den Arbeits- und Sozial- und Zivilgerichten, insbesondere Vorbereitung und Wahrnehmung von Gerichtsverhandlungen sowie Anfertigen von Schriftsätzen,
außergerichtliche Vertretung und Beratung von Unternehmensgruppen mittlerer Größe bis hin zum Arbeitnehmermandanten,
arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Personalabbaumaßnahmen, insbesondere Betriebsschließungen,
selbständiges Führen von Verhandlungen in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Gericht und Behörden,
Gestaltung arbeitsvertraglicher Dokumente (Arbeitsverträge, Bonusvereinbarungen, Betriebsratsanhörungen etc.).
ideal bereits Fachanwalt/Fachanwältin
Gleichermaßen Freude an der außergerichtlichen Beratung wie gerichtlichen Vertretung