Ausbildungsbegleitendes Studium Logopädie
Während Deiner Logopädinnen- oder -mannenausbildung kannst Du parallel ein Studienabschluss oben drauf erwerben. Das Ausbildungsbegleitende Studium ermöglicht es Dir, Dich in nur 8 Semestern Regelstudienzeit auf Berufs- und Akademischer Ebene auszubilden.
Nach Abschluss Deiner Ausbildung beginnst Du das Studium. In den ersten drei Jahren steht die fachschulische Ausbildung im Vordergrund. Du besuchst unter der Woche den Unterricht für die Ausbildung und einmal pro Monat eine Samstagsveranstaltung.
Du hast dabei die Gelegenheit, Dich hervorragend auf Klausuren/Prüfungen vorbereiten. Die studienspezifisch aufbereiteten Studienhefte, die Du im Eigenstudium durcharbeitest, unterstützen Dich bei Deinem Lernprozess.
Schließlich kannst Du ab dem 7. Semester in Vollzeit studieren und dich auf deine Karriere vorbereiten. Durch unsere Möglichkeit zur Parallelausbildung spärst Du Zeit und Kosten.
Bei dieser Doppelqualifikation stehen Dir alle Türen offen. Als staatlich geprüfter Logopäde oder Logopädin kannst du Menschen mit Sprach-, Schluck-, Stimm- oder Hörbeeinträchtigungen unterstützen.
Du kannst in verschiedenen Einrichtungen arbeiten: Logopädischen Praxen, Rehazentren und Krankenhäusern, Sprachheilkindergärten, Sonderpädagogischen Einrichtungen und Alten- und Pflegeheimen.
Es ist Dir möglich, an Schulen zu arbeiten, als Betriebspraktikum Assistent oder als Projektmitarbeiter. Bei uns bist Du nicht alleine! Unsere Experten werden Dir helfen, wie du die unterschiedlichen Behandlungsmethoden findest, um die Lebensqualität deiner Patienten zu verbessern.
Das bedeutet nicht nur gesellschaftliche Verantwortung. Es bietet auch unbestrittenen persönlichen Erfolg und erfüllende Herausforderungen.
Voraussetzung für diese Weiterbildung sind die Zugangsvoraussetzungen:
* Fachhochschulreife,
* Allgemeine Hochschulreife oder Mittlerer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) und Abschluss einer mindestens 3-jährigen anerkannten Berufsausbildung, die eine Abschlussnote von 2,5 oder besser ausweist.
Grundsätzlich musst Du zudem nachweisen, dass Du die Logopädinnen- oder -männer-Ausbildung absolvierst bzw. dafür angemeldet bist.