Aufgaben
Zuständigkeit für die Herstellung und Instandsetzung von Gehwegen, Radwegen, landwirtschaftlichen Wegen, Stadtstraßen, Landstraßen, Fernstraßen und Autobahnen
Übernahme von Tätigkeiten im Bereich kleinerer Rohrleitungs- und Kanalbauarbeiten sowie im Umgang mit Vermessungsgeräten
Bestimmung und Beurteilung von Bodenarten
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