Eine enge Verzahnung von praktischen und theoretischen Kenntnissen der Pädagogik bilden die Grundlage einer qualifizierten Arbeit im Berufsfeld. Dies bedeutet, dass im Zentrum des Unterrichts berufliche Aufgabenstellungen stehen, die fächerverbindend und -übergreifend behandelt werden.
Zur Übernahme von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen gilt es:
Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt zu verstehen und Beziehungen zu ihnen zu entwickeln
Gruppenpädagogisch zu handeln und soziales Lernen zu fördern
Entwicklungs- und Bildungsprozesse bei Heranwachsenden zu unterstüzen
Professionell in sozialpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten
Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten findest du hier.
Dies sind die vollständigen Aufnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufsausbildung, z.B. Staatlich geprüfter Kinderpfleger (m/w/d); Staatlich geprüfter Sozialassistent (m/w), Staatlich geprüfter Sozialassistent Heilerziehung (m/w/d)
oder
Fachhochschulreife, z.B. durch:
Abschluss der Fachoberschule (FOS 12) für das Sozial- und Gesundheitswesen
Abschluss der Höheren Berufsfachschule für das Sozial- und Gesundheitswesen mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)
oderAbitur (Allg. Hochschulreife) mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)
oderNicht einschlägige Berufsausbildung mit sozialpädagogischem Praktikum (6 Wo. in Vollzeitbeschäftigung)
plus
Erweitertes pol. Führungszeugnis nach § 30 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
Erste-Hilfe-Kurs für Lehrkräfte und Erzieher*innen in Betreuungseinrichtungen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Besuch weiterer Fachschulen (Logopädie, Motopädie, Heilpädagogik)
Studium an einer Fachhochschule (wenn FHR)
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