Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. zurück zur Übersicht Straßenbauer /-in (m/w/d)
Wir suchen für das Tiefbauamt eine/-n Straßenbauer /-in (m/w/d).
Stellenausweisung:EG 5 TVöD
Befristung: unbefristet
Arbeitszeit:Vollzeit
Erledigung aller anfallenden Tiefbau-, Maurer- und Betonarbeiten im Bereich des Straßenunterhalts
Erledigung der anfallenden Asphaltdeckenarbeiten bzw. allgemeiner Arbeiten aus dem Bereich Straßenbau und -unterhalt
Mitarbeit bei den Winterdienstaufgaben des Amtes für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement bzw. Abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenbauer /-in, Straßenwärter /-in, Maurer /-in (m/w/d) oder vergleichbare Berufsausbildung im Bauhandwerk
Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder die Bereitschaft diese zu erwerben, ist wünschenswert
Wir als moderner und bürgernaher Dienstleister mit etwa 4.500 Beschäftigten aus rund 60 Nationen legen besonders viel Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten zukunftssichere Arbeitsplätze mit umfassenden Entwicklungsmöglichkeiten.
Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
Arbeitsmarktzulage im Tarifbeschäftigtenbereich von monatlich 250 € brutto im ersten und 300 € brutto ab dem zweiten Beschäftigungsjahr, entsprechend den städtischen Regelungen (befristet bis 31.12.2030)
Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt nach den Vorgaben des TVöD und den hierzu ergangenen städtischen Regelungen
Betriebliche Altersvorsorge
Weitere Tarifleistungen wie Urlaub, Zuschläge etc. nach den Grundsätzen des TVöD
Umfangreiche betriebliche Gesundheitsförderung
Zuschuss zum RVV-Jobticket bzw. Deutschlandticket Job
Vielfalt sowie Chancengleichheit und -gerechtigkeit ist die Grundlage unserer Personalarbeit:
Die Stadt Regensburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und bittet ausdrücklich alle Geschlechter um ihre Bewerbung. Wir begrüßen die Bewerbung aus allen Altersgruppen, unabhängig kultureller und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung. Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.