Entdecke die Chance, Deine Perspektiven zu weiten und eine berufliche Zukunft für Inhaftierte zu ermöglichen.
Als Beamtin oder Beamter im Werkdienst leitest Du Betriebe der Arbeitsverwaltung in Justizvollzugsanstalten. Hier arbeitest Du beispielsweise Gefangene zur Arbeit an und fördert sie in verschiedenen handwerklichen Berufen auf.
Gesucht werden häufig Meister mit folgenden Qualifikationen: Bäcker, Schreiner, Tischler, Maurer, Garten-Landschaftsbau, Gas- und Wasser, Gebäudereinigung, Klima usw.
Dein Beitrag zählt: Mit der Forderung und Förderung der Gefangenen durch Arbeit triffst Du wesentlich dazu bei, dass die Gefangenen auch nach der Entlassung aus dem Strafvollzug ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen.
Voraussetzungen
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
* Abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* Bereits erfolgreich bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung
* Mindestens 20 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung
* Noch nicht 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf
* Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Vorteile
Sobald Du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen wirst, erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz.
Außerdem erhältst Du einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
Weitere Informationen
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre.
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen findet Deine theoretische Ausbildung statt.
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst Du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Der erste Arbeitstag in der JVA bietet dir eine neue Herausforderung und die Chance, deine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden.