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Fd 2.51 - jugendhilfeplanung (w/m/d )

Remscheid
TBR
Inserat online seit: 21 April
Beschreibung

Im Fachdienst 2.51 – Jugend - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stabsstelle Jugendhilfeplanung (w/m/d) unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 17 TVöD-SuE ausgewiesen. Die Jugendhilfeplanung ist im Rahmen der Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -. Sie umfasst die Planung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe im Dreiklang von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung sowie die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt. Dabei hat die Jugendhilfeplanung die Bedürfnisse der jungen Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Da die Jugendhilfeplanung darüber hinaus u.a. als Grundlage und Voraussetzung erheblicher finanzieller Förderungen dient, erfordert sie ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation und persönlicher Kompetenz. Zu den wesentlichen Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfeplanung gehören: Bestandsfeststellung und Bedarfsermittlung von Einrichtungen und Diensten gem. § 80 SGB VIII Durchführung und Auswertung von Erhebungen zum Bestand und Bedarf an Einrichtungen und Diensten Weiterverarbeitung und Aufbereitung der ermittelten Daten und Fakten Erstellung von jugendhilferelevanten Datengrundlagen Dokumentation der Planungsprozesse, Erstellung von Planungsberichten Entscheidungsgrundlagen erarbeiten und vertreten Erarbeitung von Konzepten zur fachlich-koordinierenden Ausrichtung der Jugendhilfe Beteiligungs- und Projektmanagement Initiierung, Organisation und Moderation von internen, externen, themen- und sozialraumorientierten Planungsprozessen und Planungsgruppen Planungsansätze und Handlungsbedarfe kommunizieren, einleiten und umsetzen Kooperation mit und fachliche Beratung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und weiteren Planungsgruppen Initiierung, Mitwirkung und Unterstützung bei fachlichen Konzepten und entsprechender Beratung / Unterstützung zur innovativen Weiterentwicklung der Jugendhilfe (intern und extern) Durchführung von Beteiligungsverfahren zur Umsetzung der Aufträge der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 80, 81 SGB VIII Abstimmungen mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen Dokumentation von Beteiligungsverfahren und -projekten Leistungen für politische Entscheidungsgremien und Verwaltung Berichterstattungen zu den Planungstätigkeiten Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen (Jugendhilfeausschuss, Rat) Organisation und Mitwirkung bei der Schaffung von Fördervoraussetzungen (u.a. Kinder- und Jugendförderplan, Kindertagesbetreuungseinrichtungen) Diskussion und Kommunikation gesellschaftlicher, jugend- und familienpolitischer und gesetzlicher Entwicklungen Fachwissen vorhalten und aktualisieren Gesamt- und Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen Steuerung und Entwicklung des Netzwerks Frühe Hilfen einschließlich der jährlichen Netzwerkkonferenzen Gesamtkoordination einschließlich der Begleitung der Leistungen Frühe Hilfen durch die Fachstelle und die Gesundheitsfachkräfte einschließlich der Erarbeitung der fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Bereitstellung der Rahmenbedingungen für den Begrüßungsdienst für Familien mit Neugeborenen Mitwirkung bei der finanztechnischen Abwicklung der Frühen Hilfen Ihr Profil: Erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder eines vergleichbaren Studiengangs und mehrjährige Berufserfahrung (vorzugsweise in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe) Zusatzqualifizierung im Bereich Jugendhilfeplanung (Zertifikatskurs) oder die Bereitschaft, diese zu erlangen. Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft sowie Flexibilität und Belastbarkeit ausgeprägte Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten sowie angemessenes Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten, Organisationsgeschick sowie Evaluationsfähigkeiten Fähigkeit zu Eigen- und Fremdmotivation sowie Entscheidungs- und Sozialkompetenz Bereitschaft zu konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, weiteren Planungsbeteiligten und den politischen Gremien Teamfähigkeit und Kooperationsgeschick, geprägt durch wohlwollende und optimistische Arbeitshaltung sichere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und sichere Anwendung gute EDV-Kenntnisse Haben Sie noch Fragen? Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Küchler, stv. Fachdienstleiter Jugend, Tel.: 02191 16 3131, E-Mail: thomas.kuechler@remscheid.de zur Verfügung. Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 29.04.2026 ihre Bewerbung ausschließlich online über das interne Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie die besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte zu erteilen. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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