Über unsere Firma
Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt
1) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw. Fachhochschuldozenten bis BesGr. A 13 für die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt 8. Buch ZPO, ZPO/Kosten und Immobiliarsachenrecht.
Bei in Vollzeit Lehrenden wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zwei dergenannten Lehrgebiete abdeckt. Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wird vorausgesetzt.
2) eine/n Rechtspfleger/in (m/w/d) als Fachhochschuldozentin bzw. Fachhochschuldozenten bis BesGr. A 13 für die Lehrgebiete Erbrecht einschließlich Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckungsrecht mit dem Schwerpunkt Immobiliarvollstreckungsrecht.
Die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein weiteres Fach und zu dessen Übernahme wirdvorausgesetzt.
Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege bildet Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus. Die Lehre und die Verwaltung umfassen rund 30 Mitarbeitende.
Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben
* Durchführung von Lehrveranstaltungen
* Abnahme von Zwischen- und Laufbahnprüfungen
* Bereitschaft zur Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule
Wir bieten
* Vergütung bis Besoldungsgruppe A13
* Flexible Arbeitszeitmodelle (Vollzeit oder Teilzeit möglich)
* Möglichkeit der Abordnung aus dem öffentlichen Dienst
* Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
* Strukturierte Einarbeitung in neue Lehrgebiete
* Zusammenarbeit in einem kleinen, engagierten Team
* Sinnstiftende Tätigkeit in der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte
* Attraktive Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen (z. B.Gesundheitsangebote, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Weiterbildungsangebote)
Erforderlich für die Bewerbung ist
* Befähigung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
* Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Rechtspflege (Dipl.-Rechtspfleger/in (FH))
* Erfüllung der weiteren Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 3 der Verordnung über daswissenschaftliche Personal an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege(PersVO-FHR, Nds. GVBl. 2008, S. 268)
o pädagogische Eignung, die durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung erworben sein soll
o hervorragende fachbezogene Leistungen und Bewährung in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
Die Stellen sind teilzeitgeeignet und können auch im Wege der Abordnung besetzt werden.