Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht in einem europaweit einzigartigen Modell ca. 000 selbständigen Kulturschaffenden im gesamten Bundesgebiet einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und damit eine soziale Absicherung. Die Künstlersozialkasse stellt über die Erhebung der Künstlersozialabgabe bei den abgabepflichtigen Verwertern die Finanzierung der Künstlersozialversicherung sicher. Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten sowie über die Erhebung einer Künstlersozialabgabe (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) bildet die Grundlage der Aufgaben und Tätigkeiten der KSK in Wilhelmshaven.
Bearbeiterin/Bearbeiter (w/m/d) im Bereich Finanzen
im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (19,50 Stunden in der Woche) für die Künstlersozialkasse am Standort Wilhelmshaven zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bearbeitung von Geldanlagen und Liquiditätsplanung, inklusive der Kommunikation mit Banken
Führen von Statistiken und Dokumentationen
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z. B. Finanzbuchhalterin/Finanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachangestellter) bzw.
abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit entsprechender Weiterqualifikation im Bereich Rechnungswesen/Finanzbuchhaltung
umfassende praktische Kenntnisse moderner Finanzbuchhaltungssysteme und MS Office
idealerweise Kenntnisse des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens im Kontext der Sozialversicherungsträger
eine unbefristete Beschäftigung und eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TV DRV KBS analog TVöD Bund (die Aufgaben werden nach Entgeltgruppe 9a TV DRV KBS bewertet)
fachliche Einarbeitung
eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung und vielfältige Formen der Teilzeitbeschäftigung
gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
mobiles Arbeiten (Teil-Homeoffice)
die Vorteile einer betrieblichen Gesundheitsförderung
eine attraktive betriebliche Altersvorsorge
Zuschuss zum Deutschland-Jobticket
Wir gewährleisten die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Nach Maßgabe des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir daher ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen;