Mit viel Engagement und Fachkompetenz setzt sich das Amt für Planen und Bauen für ein lebenswertes Offenbach ein. Im Referat Finanzmanagement und Vorlagewesen setzt ein fünfköpfiges Team die Planung, Abstimmung und Überwachung aller Einnahmen und Ausgaben des Amtes für Planen und Bauen um sowie koordiniert die politischen Beschlüsse.
Ob Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Planungen, Verkehrsanlagen, Grünflächen oder städtische Gebäude - das interdisziplinäre Team geht jede Herausforderung an.30 Tage Urlaub plus einen Familientag sowie zusätzliche arbeitsfreie Tage (24.12. u. 31.12.)✓ Einstiegsgehalt ab 60.700 € jährlich bzw. eine faire und transparente Vergütung nach TVöD 11 / A 12 HBesO✓ 41 Stunden pro Woche mit flexibler Arbeitszeit (Zeiterfassung mit Gleitzeitkonto), damit der Job zum Leben passt✓ Eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich auch teilbar ist✓ Kostenloses Jobticket (gesamtes RMV-Gebiet inklusive Mitnahmeregelung)✓ Betriebliche Altersvorsorge bei der ZVK Darmstadt für Beschäftigte✓ Entwicklungsförderung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten sowie vielfältige Maßnahmen für eine gute Führungskultur✓ Fachliche und disziplinarische Leitung des Referats Finanzmanagement und Vorlagewesen mit derzeit vier Mitarbeitenden✓ Prüfung und Festlegung der finanztechnischen Aussagen sowie inhaltliche Prüfung der Projekt- und Vergabevorlagen für die städtischen Beschlussgremien
Erfolgreich abgeschlossenes verwaltungs-, wirtschaftswissenschaftliches oder betriebswirtschaftliches Hochschulstudium (FH-Diplom/Bachelor) bzw. eine vergleichbare, einschlägige Studienfachrichtung oder erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung des gehobenen Dienstes der allgemeinen Verwaltung (abgeschlossenes Studium zum*zur Diplom-Verwaltungswirt*in bzw. Bachelor of Arts - Public Administration)✓ Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.