Das Universitätsklinikum Ulm steht mit seinen Mitarbeitenden für eine moderne Patientenversorgung mit hoher Qualität, Spitzenforschung und eine auf die Zukunft ausgerichtete medizinische Lehre sowie Ausbildung in attraktiven Berufsfeldern. Voraussetzungen dafür sind qualifizierte und engagierte Mitarbeitende.
Ihre Aufgaben:
1. Assistenz und Organisation von Schwerpunktsprechstunden
2. Organisation von Interdisziplinären Untersuchungsterminen
3. Terminplanung und Organisation
4. Aushilfsmanagement, gegenseitige Vertretung innerhalb des Bereichs
5. Ambulante pflegerische Tätigkeiten, Patientenbetreuung und -überwachung sowie Notfallversorgung
6. Management der Prozessabläufe sowie Verwaltung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Das bringen Sie mit:
7. Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Medizinische*r Fachangestellte*r (w/m/d), Arzthelfer*in (w/m/d) oder Augenoptiker*in (w/m/d) mit Erfahrung in der Augenheilkunde
8. Sie verfügen über Kenntnisse der medizinischen Terminologie
9. Sie haben Erfahrung im Umgang mit MS-Office, SAP-Kenntnisse sind wünschenswert
10. Sie zeichnen sich durch ausgeprägtes Organisationstalent, Freundlichkeit, Belastbarkeit, Selbständigkeit und Flexibilität aus
Was wir Ihnen bieten:
11. Überdurchschnittliche Vergütung nach dem Tarifvertrag der vier Uniklinika in Baden-Württemberg ()
12. Jahressonderzahlung und Betriebliche Altersvorsorge
13. Individuelle Einarbeitung und Personalentwicklungsplanung
14. Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Fachweiterbildungen, Zusatzqualifikationen und Unterstützung beim berufsbegleitenden Studium
15. Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. betriebseigene Kindergarten und Kinderkrippe
16. Personalwohnheim und Zuschuss ÖPNV
17. Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Kooperationen mit verschiedenen Fitnessstudios)
18. Vielfältige Corporate Benefits/Vergünstigungen
Die Einstellung erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Eine an die Befristung anschließende Weiterbeschäftigung ist möglich.