Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre, verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung und wurde als familienfreundlich ausgezeichnet. An der Universität Potsdam ist im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Volljurist / Volljuristin (w/m/d)
die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-Länder.
Sie arbeiten an einem vielseitigen Themenfeld mit engem Bezug zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und gestalten aktiv die rechtlichen Rahmenbedingungen des universitären Alltags mit. Mitarbeit an Projekten im Rahmen der künstlichen Intelligenz sowie Mitarbeit in Digitalisierungsprozessen
Erste Erfahrungen im öffentlichen Dienst oder Hochschulwesen
Deutschkenntnisse auf Niveau C2 gemäß GER; Englischkenntnisse B2 wünschenswert
Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit unbefristeter Anstellung
Work-Life-Balance dank geregelter Arbeitszeiten, 30 Urlaubstagen und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
Individuelle Entwicklung durch Fort- und Weiterbildungsangebote
Ein familienfreundliches Umfeld mit Unterstützungsangeboten, Jobticketzuschuss und Hochschulsportangeboten
Ihre Bewerbung: Reichen Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und entsprechenden Qualifikationsnachweisen sowie sämtlichen Stationszeugnissen über das Online-Karriere-Portal der Universität Potsdam ein ( Kenn-Nr. Jetzt online bewerben:
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG). Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.
Für nähere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Justiziarin des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten, Frau Katrin Reifenstein, per E-Mail: katrin.reifenstein@uni-potsdam.