Ausbildung zum Zöllner
Als Auszubildender im mittleren Dienst bist du für die Bearbeitung von Zollanmeldungen und Warensendungen verantwortlich. Du prüfst auf der Grundlage von Gesetzen und Vorschriften, ob Unternehmen Ware angemeldet und die fälligen Steuern und Zölle korrekt bezahlt haben.
Einblick in die Berufstätigkeit
* Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
* Vollzugsrecht
* Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
* Zolltarifrecht
* Verbrauchsteuerrecht
* Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
* Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
* Sozialversicherungsrecht
* Ausländerrecht
Ausbildungsdauer und Abschluss
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung. Nach erfolgreich bestandener Prüfung bist du ein ausgebildeter Zöllner.
Eignungsvoraussetzungen
* Du hast einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit zweijähriger anerkannter Berufsausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (mindestens Niveau 3 des DQR)
* Du besitzt die deutsche bzw. EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
* Du brauchst das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, das du spätestens bis zum 15. Mai deines Einstellungsjahrs vorlegen musst
* Du hast auf unserer Homepage eines der in der FAQ genannten Befähigungszeugnisse für eine Verwendung beim Wasserzoll
Deine Stärken:
* Du arbeitest gern im Team
* Du interessierst dich für Recht und Wirtschaft
* Du übernimmst Verantwortung
* Du bist flexibel und mobil