Das Aufgabengebiet umfasst alle mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und alle im Zusammenhang mit Fahrdienstleistungen anfallenden Arbeiten wie bspw.
* die Vorbereitung und Durchführung von Personenbeförderungs- und Transportfahrten im In- und ggf. auch Ausland,
* das Be- und Entladen von Lasten,
* die wirtschaftliche Routenplanung und ordnungsgemäße Fahrtennachweisführung sowie
* die Pflege der Dienstfahrzeuge (insbesondere Karosserie, Innenraum, Scheiben).
Zu den Aufgaben zählt ebenfalls die regelmäßige Übernahme von Vertretungsfahrten für Chefkraftfahrerinnen/ Chefkraftfahrer bei entsprechendem dienstlichen Bedarf.
Die Ausführung der beschriebenen Aufgaben erfordert zwingend:
* Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache inkl. der entsprechenden mündlichen Ausdrucksfähigkeit.
* Englischkenntnisse, die zumindest eine einfache Kommunikation mit den zu befördernden Fahrgästen ermöglichen.
* Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit (monatlich regelmäßig 244 bis 268 Stunden) und Bereitschaft zu Überstunden, Nachtfahrten sowie Fahrten an Wochenenden und Feiertagen.
* Flexibilität hinsichtlich des Einsatzortes an den Dienstsitzen Berlin und Bonn gemäß den dienstlichen Erfordernissen und Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland.
* Bereitschaft, sich im Falle einer Einstellung einer vorherigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
* Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitszustand (vornehmlich hinsichtlich des Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögens) durch einen vom BMFTR zu bestimmenden Arzt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) zur Feststellung der Fahrsicherheit vor Einstellung.
* Vorlage einer aktuellen – nicht älter als drei Monate zurückliegenden – Auskunft aus dem Fahreignungsregister (ein punktefreies Fahreignungsregister ist wünschenswert).