Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger nimmt man als Fachjuristin/Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheidet man sachlich unabhängig und eigenverantwortlich.
Aufgabenbereich
* Verwaltung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen im Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsrechtlichen Bereich
* Rechtsakte in Strafsachen (z.B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen)
* Gerichtliche Entscheidungen in Familien- und Betreuungssachen
* Rechtliches Verfahren in Nachlasssachen (z.B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen)
* Grundbuchsachen (z.B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Belastungen eines Grundstücks)
* Insolvenzverfahren
* Beratungshilfestelle und Rechtsantragsstellen
Beamtinnen und Beamte können auch im Bereich des Justizmanagements eingesetzt werden.
Bewerbung
Mitbewerber müssen einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf einreichen.
Der Bewerbung bitte beifügen: unbeglaubigte Kopie oder Scan des letzten Schulzeugnisses sowie gegebenenfalls unbeglaubigte Kopien oder Scans von Nachweisen über bisherige Studien, Berufsausbildungen und sonstige Tätigkeiten.