Auftraggeber: Fachbereich Sozialamt
Entgeltgruppe nach TVöD: EG 9c
Besoldungsgruppe: A10
Kontakt
Bewerbungsportal
Bewerbungsfrist:
Kennziffer: WE_50_41/25
Das Sozialamt Dortmund schreibt ab sofort eine Planstelle zu 50 v. H. in Teilzeit in der Sachbearbeitung bei 50/6-2 aus.
Die Planstelle ist nach Bes.Gr. A9/ A10 LBesG NRW bzw. nach der Entgeltgruppe 9c TVöD-V bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamt*innen der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes des nichttechnischen Dienstes bzw. an Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Ausschreibung richtet sich auch an Bewerber*innen, die einen Bachelor-/ oder Diplom(FH)- Abschluss in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erworben haben. Bei Einstellung ist der Verwaltungslehrgang II erfolgreich zu absolvieren. Bis zum Abschluss des Lehrgangs erfolgt eine Eingruppierung in E 4 TVöD, bei Juristen in E 9 a TVöD, in beiden Fällen mit Zulagengewährung nach E 9 c TVöD.
Ab Einstellung werden Sie bindend für vier Jahre in dem Aufgabengebiet eingesetzt, gerne auch darüber hinaus.
Die Sachbearbeitung umfasst persönliche und finanzielle Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sowie zur Sicherung der Energieversorgung. Sie helfen Menschen, denen der Wohnungsverlust droht oder die sich aufgrund einer angedrohten Energiesperrung oder bereits gesperrten Energieversorgung in einer vergleichbaren existenziellen Notlage befinden.
Ihre zukünftige Aufgabenwahrnehmung beinhaltet, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen und Hilfestellungen im Rahmen Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung der jeweiligen Notsituation ergreifen. Dies erfordert eine umfassende Beratung sowie die Zusammenarbeit mit weiteren professionellen Akteuren (Sozialarbeit, ggf. Gesundheitsamt u. a.) und eine abschließende Entscheidung über Art und Höhe der zu gewährenden Leistung.
Darüber hinaus besteht die Aufgabe, durch Aufklärung von Mietenden eine Sperrung der Wasserversorgung durch DEW21 zu verhindern. Ebenso ist bei Vorlage von Notfällen über eine angeordnete Unterbringung zu entscheiden.