Ausbildungsziel:
Die Ausbildung als Pflegefachmann/-frau umfasst die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in allen vom Gesetz geforderten Bereichen.
* Der Absolvent der Ausbildung verfügt über die erforderliche Fachoberschulreife oder den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung.
* Alternativ kann auch der Hauptschulabschluss zusammen mit einer erfolgreichen abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder der Hauptschulabschluss zusammen mit einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer anerkannt werden.
* Landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe wird ebenfalls anerkannt.
Ein wichtiger Aspekt der Ausbildung ist die Entwicklung einer guten schriftlichen und mündlichen Ausdrucksweise (mindestens Deutschnote befriedigend).
Weitere wichtige Fähigkeiten, die im Laufe der Ausbildung erworben werden sollten:
* Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen
* Verantwortungsbereitschaft, hohe soziale Kompetenz und Empathie
* Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit
* Gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
* Engagement, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit