In Teilzeit (20 Wochenstunden), befristet für die Dauer von 3 Jahren (mit der Option zur Verlängerung um 2 Jahre) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L. Es handelt sich bei der o. g. Stelle um eine Wissenschaftliche Mitarbeit, die sich inhaltlich dem Themenfeld der Pflanzenverwendung in der Landschaftsarchitektur widmen soll. Zu den Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen in der Forschung und der Lehre. Im Rahmen des Aufgabengebietes wird die Möglichkeit der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation gegeben. Aufgaben Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind: Pflanzenkunde der Gehölze, Stauden und einjährigen Pflanzen Theorie der Bepflanzungsplanung und Pflanzenverwendung im öffentlichen und privaten Raum, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Grünflächenpflege und -management Vegetationsökologie und Vegetationstechnik Die Forschung im Rahmen der angestrebten Dissertation soll anwendungsorientiert aufgestellt werden. In der Lehre sind vier Semesterwochenstunden pro Semester im Themenschwerpunkt Bepflanzungsplanung/Pflanzenkunde abzudecken. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin/der wissenschaftliche Mitarbeiter soll eng mit der Lehrkraft des Fachgebietes Pflanzenverwendung in der Landschaftsarchitektur zusammenarbeiten. Die Hochschule bietet im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik die Möglichkeit, fachliche Synergien zu nutzen. Eine Mitarbeit in den Gremien der Hochschule und des Fachbereiches ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzungen ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Universitäts-Diplom) der Landschaftsarchitektur bzw. eines anderen äquivalenten Studiengangs Von Vorteil sind: eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich (Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung, Grünflächenpflege und Grünflächen unterhaltung, Baumpflege) sehr gute Pflanzenkenntnisse der Stauden und Gehölze Lehrerfahrung Ansprechpartner Für Rückfragen steht Ihnen Frau Professorin Caroline Rolka, Telefon -4506, zur Verfügung. Ergänzende Informationen Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta "Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Die Hochschule Neubrandenburg schätzt Vielfalt und begrüßt daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerber innen und ihnen gleichgestellte Personen (bitte Nachweis beifügen) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie diese bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum 08.09.2025. Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.