Fachkraft für Schutz und Sicherheit - Ausbildung
Zweck und Umfang der Tätigkeit
Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind Sie zuständig für die Durchführung von Schließ- und Öffnungsdiensten, Kontrollgängen in Innen- und Außenbereichen, Überwachung und Bedienung von Sicherheitseinrichtungen, Alarmierung bei gemeldeten Ereignissen und Feststellung und Weitergabe von Störungen.
Mit dieser Ausbildung lernen Sie Rechtsgrundlagen im Sicherheitsdienst, Planung von Sicherheitsmaßnahmen, Kenntnis sicherheitstechnischer Einrichtungen und Abwehr von Gefahrensituationen.
Ihre Tätigkeit umfasst auch Kommunikationstechniken, Deeskalationsmethoden, Planung und Organisation von Sicherheitsdienstleistungen und Erste-Hilfe Leistung.
Berufsbild und Anforderungen
Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit müssen Sie in der Lage sein, mit verschiedenen Situationen umzugehen und Lösungen zu finden.
Voraussetzung ist eine gründliche Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Sicherheitsdienstes.