* Aufgabenwahrnehmung als SB untere Verkehrsbehörde für Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie für verkehrsöffentliche Privatflächen (Anordnungen von Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen)
* Allgemeine ordnungsbehördliche Angelegenheiten (Gefahrenabwehr, auch Eilmaßnahmen bei unklarer Zuständigkeit; Verwaltungsvollzug)
* Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Nutzung (kurzzeitige und dauerhafte) öffentlichen Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus (z. B. Plakatierungen, Container, Straßenfeste)
* Erarbeiten von ordnungsbehördlichen Anordnungen im Rahmen von Veranstaltungen nach 11 NPOG in Zusammenarbeit mit anderen zu beteiligenden Behörden (Verkehrs- und Sicherheitsregelungen bei Veranstaltungen)
Eine Änderung der Aufgabenschwerpunkte bleibt ausdrücklich vorbehalten.