Hey - Deine Ausbildung in der Erziehung!
Spielen, basteln, singen – super, wenn dir das Spaß macht. Als Erzieherin oder Erzieher hast du aber viel mehr Aufgaben, die Verantwortungsbewusstsein und Fachwissen voraussetzen. Als pädagogische Fachkraft bist du nämlich nicht nur Spielkamerad, sondern auch Vorbild.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Weiden bereitet dich praxisnah auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vor.
Einjähriges sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Mit dem erfolgreichen Abschluss des sozialpädagogischen Einführungsjahres erhalten die Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten die Möglichkeit, die zweijährige theoretische Ausbildung zu absolvieren.
Zweijährige theoretische Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Einjähriges Berufspraktikum
Detaillierte Infos unter: www.faks-weiden.de
Ausbildungsziel
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für die vierjährige Ausbildung mit SEJ:
- Mittlerer Schulabschluss
Aufnahmevoraussetzungen für die dreijährige Ausbildung ohne SEJ unter: https://faks-weiden.de/ausbildungsbereich/regelausbildung/
Vergütung
Deine praktische Tätigkeit im ersten Ausbildungsjahr (SEJ) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet.
Für die theoretische Ausbildung besteht ggf. die Möglichkeit, sog. Aufstiegs-BAföG zu beziehen (die Beantragung von Aufstiegs-BAföG liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden).
Die praktische Tätigkeit im letzten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger wiederum vergütet.