Ausbildung als Justizfachwirt/in
Die Ausbildung als Justizfachwirtin oder -fachwirt ist eine qualifizierte Ausbildung, die auf den Beruf der Justizfachwirtin bzw. des Justizfachwirts vorbereitet.
Ihre Aufgaben und Tätigkeiten:
* Verwaltung von Serviceeinheiten: Die Verwaltung von Akten, Posteingang und -ausgang, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, Umgang mit Publikum und Antragserfassung.
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
* Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen.
* Erteilung von Grundbuchabschriften und Gewährung von Grundbucheinsicht.
* Führung von Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern.
* Berechnung von Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten.
* Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle.
Die Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt in verschiedenen Stationen:
1. Bei einem Amtsgericht (3 Monate).
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate).
3. Bei einem Amtsgericht (2 Monate).
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate).
5. Bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate).
6. Bei einem Amtsgericht (9 Monate).
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate).
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften.
Um sich für diese Ausbildung zu qualifizieren, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und über a) einen qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügen.
Zu Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten gehören Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben.
Wie Sie sich bewerben:
Sie richten bitte ein Schriftstück an den Präsidenten des Oberlandesgerichts mit Ihren persönlichen und beruflichen Angaben sowie den erforderlichen Nachweisen.
Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
* Ein vollständiger Lebenslauf.
* Eine Kopie Ihres letzten Schulzeugnisses.
* GGF Zeugnisse und Nachweise über bisherige Beschäftigungen und Prüfungen.